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Rechtsinformation der ABV

  • klassisches Bausparen:
    Zum übernächsten Halbjahresabschluss (gerechnet ab Vertragsbeginn), somit nach längstens 12 Monaten, wird der anfängliche Fixzinssatz von 3,75 % p.a. durch variable Verzinsung abgelöst. Informationen über Anpassungsintervalle, Indikatorregelung, Bandbreiten und die Bausparprämie erhalten Sie in den ABB. Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz, unter Berücksichtigung der jährlichen Spesenbeiträge.
    Mindestvariante: 1,4 % (vor KESt)
    Höchstvariante: 5,2 % (vor KESt)

  • 3 plus 3 Bausparen
    Bis zum 6. Halbjahresabschluss (gerechnet ab Vertragsbeginn), somit nach längstens 3 Jahren, wird der anfängliche Fixzinssatz von 1,75 % p.a. durch variable Verzinsung abgelöst. Der Fixzinssatz gilt für Einzahlungen bis max. EUR 7.200,--. Darüber hinausgehende Einzahlungen werden variabel verzinst Informationen über Anpassungsintervalle, Indikatorregelung, Bandbreiten und die Bausparprämie erhalten Sie in den ABB.
    Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz, unter Berücksichtigung der jährlichen Spesenbeiträge.
    Mindestvariante: 1,5 % (vor KESt)
    Höchstvariante: 4,6 % (vor KESt)

  • Fixzins Bausparen:
    Es kommt ein Fixzinssatz von 1,5 % p.a. für 6 Jahre zur Anwendung. Der Fixzinssatz gilt für Einzahlungen bis max. EUR 7.200,--. Darüber hinausgehende Einzahlungen werden variabel verzinst Informationen über Anpassungsintervalle, Indikatorregelung, Bandbreiten und die Bausparprämie erhalten Sie in den ABB. Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz, unter Berücksichtigung der jährlichen Spesenbeiträge.
    Mindestvariante: 1,8 % (vor KESt)
    Höchstvariante: 2,5 % (vor KESt)

    Stand: April 2013

  • ABB
    Sondervereinbarungen für ABV Online
    Fern-Finanzdienstleistungsgesetz